Reitbuch

Reitstall Lambertz

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Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Ausbildung von Reitern und Pferden Linda Lambertz-Johnen

Geschäftsbedingungen Reitschule Lambertz-Johnen

Stand 10.11.2023

Reitstunden sind grundsätzlich nur nach Absprache mit Frau Lambertz-Johnen möglich.

Die Zahlung der Monats-Abos erfolgt im Voraus zum 1. eines Monats, entweder per Überweisung oder wird per Lastschrift eingezogen. Dieses gilt auch für die Ferien.

Eine Kündigung muss 4 Wochen im Voraus zum Monatsende erfolgen.

Sollte es einem Reitschüler nicht möglich sein, an der Reitstunde teilzunehmen, muss der Termin spätestens 24 Stunden vorher im Reitbuch storniert werden. Ansonsten ist der vollständige Preis der Reitstunde zu zahlen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird die Stunde berechnet.

Der Reitschule ist berechtigt, bei Verhinderung des Reitlehrers/der Reitlehrerin wahlweise einen Ersatztermin anzubieten.

Der/die ReitschülerIn, verpflichtet sich die in einem Monat anfallenden Reitstunden vollständig zu zahlen. Er/Sie ist nicht berechtig, eine Reitstunde, die er aus welchem Grund (Feiertage, Geburtstage, Krankheit, Urlaub usw.) auch immer nicht warnnehmen kann, nicht zu zahlen. Der/die ReitschülerIn hat die Möglichkeit, für die ausgefallene Reitstunde im Reitbuch eine Ersatztermin zu buchen, (maximal 4 Wochen) wenn er die Stunde rechtzeitig storniert hat. Vor allem in den Ferien empfiehlt sich das Vorreiten der Stunden.

Der Gruppen- und Einzelunterricht besteht nicht nur aus der Unterrichtseinheit, sondern auch aus den 30 Minuten vorher, in denen das Pferd geputzt und gesattelt wird. Nach dem Unterricht gehört das Absatteln und Versorgen des Pferdes und das Aufräumen des Putz- und Sattelzeuges ebenfalls dazu.

Bitte planen Sie deshalb Ihre Ankunft am Hof immer mindestens 30 Minuten vor Beginn der Reitstunde!

Die Ordnung in der Sattelkammer ist unbedingt einzuhalten. Dazu gehören vor allem das Wegräumen von Putzzeug, Sattel und Trense, sowie das Kehren und Beseitigen der Pferdeäpfel in der Stallgasse und Reithalle sowie auf allen Wegen. Besonders bei schlechtem Wetter oder nach Geländeritten ist auf die Sauberkeit des Sattelzeugs nach dem Reiten zu achten. Das gilt für alle Reitschüler.

Das Betreten der Pferdeboxen und Koppeln ohne ausdrückliche Erlaubnis eines Reitlehrers oder einer Fachkraft ist verboten.

Die Einteilung der Pferde für die Reitstunde und Ausritte erfolgt durch die Reitlehrer. Nach Möglichkeit werden die Wünsche der ReiterInnen berücksichtigt. Eine Garantie für ein bestimmtes Reitpferd erwächst daraus aber nicht.

Während des Reitunterrichts ist prinzipiell ein Reithelm zu tragen.

Bei Pferden handelt es sich um Fluchttiere, die z.B. scheuen, durchgehen, treten oder bocken können. Es handelt sich hierbei um Arttypisches Verhalten für welches wir keine Haftung übernehmen.

Die Reitanlage wird Kamera überwacht.

Bei gekündigten Verträgen wird das Konto nach 3 Monaten gelöscht.

Konten die länger als ein Jahr nicht genutzt wurden, werden ebenfalls gelöscht.